Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 1. Änderung „Auf der Mörzer Konn“, Stadt Münstermaifeld

Da es sich vorliegend um die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB handelt, die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht begründet wird und gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wird die Änderung des Bebauungsplanes gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 24.02.2021 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 24.02.2021 und vom 26.10.2021 wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung „Auf der Mörzer Konn“ der Stadt Münstermaifeld liegt mit Satzungsentwurf, Text und Begründung in der Zeit vom
14.03.2022 bis einschl. 14.04.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Der Eingang in die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgt aufgrund des Corona-Virus über den Haupteingang am Hans-Baulig-Platz. Wir bitten dort zum Einlass die Klingel der Gegensprechanlage zu nutzen.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (-Leben & Infrastruktur -Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen -Bauleitplanung -Bebauungsplan 1. Änderung „Auf der Mörzer Konn“, Münstermaifeld)

eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1. Änderung „Auf der Mörzer Konn“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:
1. Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
2. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56294 Münstermaifeld, den 28.02.2022
Stadt Münstermaifeld
Claudia Schneider
Stadtbürgermeisterin

Weitere Infos auf der Seite: Maifeld.de
 
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