Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 1. Änderung „An den Gärten“, Stadt Münstermaifeld





Da es sich vorliegend um die Änderung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB handelt, die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht begründet wird und gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wird die Änderung des Bebauungsplanes gemäß Beschlussfassung des Stadtrates Münstermaifeld vom 06.02.2020 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Gemäß Beschlussfassung des Stadtrates Münstermaifeld vom 06.02.2020 wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „An den Gärten“ erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung „An den Gärten“ der Stadt Münstermaifeld liegt mit Satzungsentwurf, Text und Begründung in der Zeit vom 22.06.2020 bis einschl. 24.07.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Der Eingang in die Verbandsgemeindeverwaltung erfolgt aufgrund des Corona-Virus über den Haupteingang am Hans-Baulig-Platz. Wir bitten dort zum Einlass die Klingel mit Gegensprechanlage zu nutzen.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (- Leben im Maifeld - Bauen-Bauleitplanung - Bauleitplanung - Bebauungsplan 1. Änderung „An den Gärten“, Münstermaifeld) eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1. Änderung „An den Gärten“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

  1. Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
  2. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
56294 Münstermaifeld, 05.06.2020 — Claudia Schneider
Stadt Münstermaifeld — Stadtbürgermeisterin
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